Highlights neuer Rechtsschutz-Tarif

neue Rechtsdienstleistungen:
   Vorsorgeverfügung
   Testamentsberatung
   Telefonische Rechtsberatung
   Web- Check


   Für alle Rechtsdienstleistungen gilt:
- auf eine SB wird verzichtet
- auf die Wartezeit von 3 Monaten wird verzichtet
- das Schadenfreiheitsmodell (SB-Verzicht) wird nicht belastet
- einmalige Inanspruchnahme während der Vertragsdauer. Bei
  Vertragsveränderung aktuelle ARB kann die Leistung erneut abgerufen werden.
- Maximale Kostenübernahme i.H.v. 500 EUR je Leistungsfall
- Keine Schadenkündigung durch VR möglich

 

Rechtsschutz Mediationsverfahren:

-   Mediation ist ein Verfahren der außergerichtlichen
    Konfliktlösung und wird mit Erfolg in allen Lebensbereichen eingesetzt
    Wesentliche Eckpunkte sind:
    Freiwilligkeit, Konsensorientierung,
    Vertraulichkeit und außergerichtlich.
-   Eine Vermittlung in Streitfällen durch
    allparteiliche Dritte, die von allen Konfliktparteien
    als Vermittler akzeptiert werden.
-   Kostenschutz im Rahmen der Rechtsschutzversicherung
    um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden
  

Mediations-Rechtsschutz besteht im Rahmen folgender (aller relevanten) Leistungsarten:


Schadenersatz-RS

Arbeits-RS

Immobilien-RS

RS im Vertrags- und Sachenrecht

Familien- und Erbrecht

Disziplinar- und Standes- RS

Opfer-RS

• Der Mediations-Rechtsschutz ist Bestandteil aller Rechtsschutzprodukte und ergänzt den
   klassischen Rechtsschutz
• Im Familien- und Erbrecht kann Mediations-RS alternativ zum Beratungs-RS in Anspruch
   genommen werden.
• Die jeweilige Leistungsart muss im Vertrag des VN versichert sein und darf nicht
   ausschließlich gerichtlichen Rechtsschutz umfassen.


 


Rechtschutz für Photovoltaikanlagen

Privater Bereich: Es besteht Versicherungsschutz für den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem selbst bewohnten Ein-/Zweifamilienhaus in Produkten die den privaten Bereich abdecken.

 

Grundsätzlich gilt:

• Vorraussetzung ist ein bestehender Immobilien-RS für das Objekt, auf dem
   die Photovoltaikanlagen installiert ist.
• Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich umfassend.
• das Baurisiko ist ausgeschlossen. Außer es handelt sich um Gewährleistungsansprüche,
   wenn der Mangel nichts
   mit der Errichtung der Anlage zu tun hat (z.B. Produktionsfehler)
• Versichert ist auch das Vertragsverhältnis zwischen VN und Energieversorger
   (Einspeisevergütung).

Bedarfgerechter Rechtsschutz auch für formell selbständige Tätigkeit des Kunden

• Fahrzeuge der volljährigen Kinder
   Mitversicherte volljährige Kinder sind jetzt auch mit ihren, auf sich selbst zugelassene
   Fahrzeugen im Verkehrs-RS 1+ und allen Kombi-Produkten mit Verkehrs-RS versichert.

• Erschließungs- und Anliegerabgaben
  Gerichtliche Streitigkeit im Zusammenhang mit Erschließungs- und Anliegerabgaben
  für die selbst genutzten Wohneinheiten, jetzt in allen Kombi-Produkten und
  Wohnungs- und Grundstücks-RS, außer Landwirte § 27.

• Wartezeiten
  
Wartezeit nur noch in 5 Leistungsarten: Arbeits-RS, Wohnungs- und Grundstücks-RS,
   RS im Vertrags- und Sachenrecht, sowie im Verwaltungs-RS und Betreuungsverfahren.
   Wegfall der Wartezeit im Sozial- und Steuer-RS
   z.B. bei Auseinandersetzungen wegen der Einkommenssteuer oder Streitigkeit
   wegen des Arbeitslosengeldes.

• Generelle Leistungserweiterungen in den Standardprodukten:
 -
Erhöhung der Standard-Versicherungssumme auf 1.000.000 EUR.
 - Verlängerung des versicherten Aufenthaltes außerhalb Europa auf sechs Monate erweitert.

• Möglichkeit der Mitversicherung Spezial-Strafrechtsschutz privat:
 - Privatbereich inkl. Familie
 - Berufsbereich für Beamte/Angestellte
 - ehrenamtliche Tätigkeiten

• Telefonische Rechtsberatung:
-  Ohne Anrechnung vereinbarter SB für alle Lebensbereiche


 


Leistungserweiterungen in den Optimal-Produkten

• Familien- und Erbrecht
   Erhöhung des Sublimits bei einer über das Beratungsgespräch
   hinausgehenden Tätigkeit bis max. 1.000 EUR.

• Sozial-Rechtsschutz
   Der Sozial-RS gilt generell in allen Premium-Produkten (privater und
   betrieblicher Bereich) bereits in dem, der Klage vor deutschen Sozialgerichten
   vorgeschalteten, Widerspruchsverfahren.

• Anstellungsvertragsrechtsschutz für Nichtselbstständige
 
Kostenübernahme aus Anstellungsverträgen bis zu einem Streitwert i.H.v.
  50.000 EUR (bei höherem Streitwert: anteilige Kosten-übernahme)

• Produktionsmachinen für Selbsständige
  Erweiterung des Versicherungsschutzes auch für gerichtliche Streitigkeiten im
  Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Reparatur von technischen Anlagen,
  Produktionsmaschinen oder Werkzeugen mit einem Sublimit i.H.v. 10.000 EUR
  je Rechtsschutzfall.

• Existenzrechtsschutz
  
Senkung des Auftragswertes für den Erhalt einer telefonischen Bonitätsauskunft
   auf 1.000 EUR.